Bad Neustadt an der Saale (amtlich: Bad Neustadt a.d.Saale) (lokal: Neuschd) ist die Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Rhön-Grabfeld, 32 km nördlich von Schweinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
15.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97616
Vorwahl
09771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 07:45 - 17:00
Dienstag: 07:45 - 17:00
Mittwoch: 07:45 - 17:00
Donnerstag: 07:45 - 18:00
Freitag: 07:45 - 17:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat several Bebauungspläne und Änderungen in den letzten Monaten umgesetzt:
- Der Stadtrat hat am 11.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl.Nr. 166 der Gemarkung Herschfeld beschlossen. Der geänderte Entwurf wurde vom 30.12.2024 bis 31.01.2025 erneut öffentlich ausgelegt.
- Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ wurde am 02.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit wirksam.
- Bebauungspläne mit integrierten Grünordnungsplänen für die Solarparks Brendlorenzen und Lebenhan wurden am 10.10.2024 als Satzungen beschlossen und am 02.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen wurde am 25.07.2024 beschlossen und am 07.08.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof wurde am 20.06.2024 beschlossen und am 12.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Erschließung des neuen Baugebietes in Brendlorenzen erfolgt abschnittsweise, beginnend mit den Parzellen 1 bis 16 und einer Parzelle für eine neue Kindertagesstätte.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.